Service & Beratung

Erlass von Gebühren

Der Studierendenschaftsbeitrag und der Verwaltungskostenbeitrag können nur auf Antrag im Ausnahmefall erlassen werden.

Antrag auf Beurlaubung

Weitere Beratungsmöglichkeiten

Ansprechpartnerin

Allgemeine Studienberatung

Sozialberatung des Studierendenwerks

Rosenbergstraße 18, 70174 Stuttgart,  Tel.: 0711/957441-0, E-Mail: sozialberatung@sw-stuttgart.de

Kinderbetreuungsangebote