Auf Antrag ist auch Briefwahl möglich. Dafür können Wahlberechtigte bis zum 22. Februar 2013 um 18.00 Uhr den Antrag auf Briefwahl per E-Mail an i.straub@hb.dhbw-stuttgart.de stellen. Der Versand der Briefwahlunteragen wird letztmalig am Montag, 25. Februar 2013 an die im Verwaltungssystem hinterlegte Adresse erfolgen. Ein Versand an eine andere Adresse ist nicht möglich.

Die Stimmabgabe per Briefwahl gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn der Wahlbrief am Wahltag bis 14 Uhr beim Wahlleiter eingeht.

Der Akademische Senat sorgt für die Zusammenarbeit innerhalb der Hochschule. Er beschließt über Grundsatzfragen des Lehr- und Studienbetriebs im Rahmen der geltenden Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften, fasst Beschlüsse über die Studienpläne und den Gleichstellungsplan, wirkt bei der Planung der weiteren Entwicklung der Hochschule mit, nimmt zu Berufungsvorschlägen Stellung und hat das Vorschlagsrecht zur Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen und für die Verleihung der Bezeichnung "Honorarprofessor" oder "Honorarprofessorin".

Außerdem koordiniert er die Arbeit der Fakutäten, nimmt Stellung zum Vorschlag des Vorstandes zur Wahl des Rektors, des Prorektors und des weiteren Prorektors, soweit ein solcher zu ernennen ist, sowie des Leiters von Außenstellen und der Studienbereichsleiter.

Bekanntmachung des Wahlvorschlags für die Wahl der studentischen Mitglieder des Senats

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme an den Wahlen!