Gremien

In der Gremienstruktur spiegelt sich der duale Charakter der Dualen Hochschule wider: Fast alle Gremien sind paritätisch mit Vertretern der Dualen Partner und der Hochschule besetzt. Sie entscheiden gemeinsam über die Weiterentwicklung der Dualen Hochschule. Hier bietet sich den Partnerunternehmen und sozialen Einrichtungen die Möglichkeit, sich aktiv an der Konzeption und Gestaltung des dualen Studiums zu beteiligen. Die rechtliche Grundlage findet sich im Landeshochschulgesetz (LHG):

Örtlicher Hochschulrat der DHBW Stuttgart

Zu den Aufgaben des Örtlichen Hochschulrats gehört insbesondere die Festlegung der standortspezifischen Inhalte der Studien- und Ausbildungspläne sowie der zugehörigen Prüfungsordnungen innerhalb des von den zentralen Organen vorgegebenen Rahmens. Des Weiteren macht der Örtliche Hochschulrat Vorschläge für die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen am jeweiligen Standort, entscheidet über Fragen des Zulassungswesens (Zulassung von Ausbildungsstätten und Studierenden) und regelt die Zusammenarbeit zwischen der Studienakademie und den Ausbildungsstätten. Er gibt Vorschläge für die Ernennung von Ehrensenatoren ab und wählt den Rektor, den Prorektor und den weiteren Prorektor, soweit ein solcher zu ernennen ist, sowie den Leiter von Außenstellen und die Studienbereichsleiter. Der Örtliche Hochschulrat kann außerdem Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise um die Duale Hochschule verdient gemacht haben, dem Vorstand zur Verleihung der Bezeichnung "Senator ehrenhalber (e. h.)" oder "Senatorin ehrenhalber (e. h.)" vorschlagen.

Örtlicher Senat der DHBW Stuttgart

Der Örtliche Senat sorgt für die Zusammenarbeit innerhalb der Hochschule. Er beschließt über Grundsatzfragen des Lehr- und Studienbetriebs im Rahmen der geltenden Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften, fasst Beschlüsse über die Studienpläne und den Gleichstellungsplan, wirkt bei der Planung der weiteren Entwicklung der Hochschule mit, nimmt zu Berufungsvorschlägen Stellung und hat das Vorschlagsrecht zur Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen und für die Verleihung der Bezeichnung "Honorarprofessor" oder "Honorarprofessorin". Außerdem koordiniert er die Arbeit der Fakultäten, nimmt Stellung zum Vorschlag des Vorstandes zur Wahl des Rektors, des Prorektors und des weiteren Prorektors, soweit ein solcher zu ernennen ist, sowie des Leiters von Außenstellen und der Studienbereichsleiter.

Kommission für Qualitätssicherung und Fachkommissionen an der Dualen Hochschule

Die Kommission für Qualitätssicherung der Dualen Hochschule berät die Organe der Dualen Hochschule und der einzelnen Studienakademien in Fragen der Qualität der Ausbildung und der Studiengänge. Ihre Empfehlungen erstrecken sich insbesondere auf das Prüfungswesen, die akademischen Standards und die landesweite Qualitätssicherung.

Für jede Fakultät wird eine Fachkommission gebildet. Die Empfehlungen der Fachkommissionen erstrecken sich auf die überörtlichen fachlichen Angelegenheiten der an der Dualen Hochschule eingerichteten Fakultäten, insbesondere auf die Aufstellung von Studien- und Ausbildungsplänen, die die Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften erläutern.

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben arbeiten die Kommission für Qualitätssicherung und die Fachkommissionen eng zusammen.