Zugang für beruflich Qualifizierte mit beruflicher Aufstiegsfortbildung

Studieninteressierte mit einer Aufstiegsfortbildung und dem Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an der DHBW.

Berufliche Aufstiegsfortbildungen im oben genannten Sinne sind

Meisterprüfungen

  • Meisterprüfungen in einem Handwerk nach der Handwerksordnung (HwO).
  • Meisterprüfungen auf Grund der jeweiligen Fortbildungsordnungen des Bundes nach § 53 Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen nach § 54 BBiG, z.B. Prüfung zum Industriemeister, Meisterprüfung in den Bereichen Landwirtschaft und Hauswirtschaft. Allgemeiner Hochschulzugang über eine Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister, Fachwirte) gemäß § 58 Absatz 2 Nummer 5 LHG.

Andere öffentlich-rechtlich geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildungen, beispielsweise

  • berufliche Fortbildungen auf Grund der jeweiligen Fortbildungsordnungen des Bundes nach § 53 BBiG, der Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen nach § 54 BBiG oder der Handwerksordnung, sofern die vorbereitenden Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, z.B. Fachwirt / Fachwirtin (IHK), etwa Handelsfachwirt, Bankfachwirt, Versicherungsfachwirt, Industriefachwirt, Fachkaufleute, Operative und Strategische IT-Professionals oder Betriebswirte (IHK);
  • vergleichbare Qualifikationen im Sinne des Seemannsgesetzes; dies sind staatliche Befähigungszeugnisse für den nautischen oder technischen Schiffsdienst;
  • Fortbildungen auf Grund der Weiterbildungsverordnungen (WeiterbildungsVO) nach § 19 Landespflegegesetz.

Abschlüsse einer Fachschule im Sinne von § 14 des Schulgesetzes für Baden- Württemberg (SchulG)

  • Abschlüsse einer Fachschule im Sinne von § 14 SchulG. Hierunter fallen Fachschulen entsprechend der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen“ der Kultusministerkonferenz, Teil I Nr. 15 (Beschluss der KMK vom 7.11.2002) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen.
  • Fortbildungsabschlüsse einer staatlich anerkannten Ersatzschule oder staatlich anerkannten Ergänzungsschule, soweit sie eine der Fachschule im Sinne von § 14 SchulG gleichwertige berufliche Fortbildung vermittelt.

Bestimmte Abschlüsse einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie

  • Verwaltungs- Betriebswirt (VWA), Verwaltungs-Diplom-Inhaber (VWA), Betriebswirt (VWA), Be- triebswirt in einem Schwerpunktfach (VWA), Diplom-Finanzfinanzierungswirt (VWA) oder Kommunikationsfachwirt (VWA), sofern vor der Ausbildung an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen wurde.

Rechtsgrundlage: § 58 Absatz 2 Nummer 5 LHG i.V.m. der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung.

Beratungsgespräch

Das Beratungsgespräch wird am Campus Horb mit der Studienberatung geführt, die Ihnen auch die Bescheinigung über das Beratungsgespräch ausstellt. Diese Bescheinigung wird von anderen baden-württembergischen Hochschulen anerkannt.

Das Beratungsgespräch dient der frühzeitigen und umfassenden Beratung über Inhalte, Anforderungen und Aufbau eines Studiums. Dabei wird vor allem auch auf die Anforderungen im angestrebten Studiengang eingegangen. Die rechtzeitige Information und die darauf aufbauende Vorbereitung sind wesentliche Voraussetzungen für den späteren Studienerfolg. Es wird daher empfohlen, frühzeitig einen Termin für das Beratungsgespräch zu vereinbaren.