Gebühren und Beiträge

Erstsemester erhalten ein Informationsschreiben mit Hinweisen zum Verwaltungskosten-, Studierendenschafts- und Studierendenwerksbeitrag und den hierfür notwendigen Bankdaten.

Für nachfolgende Semester werden vor Semesterbeginn E-Mails an den DHBW-Account mit der aktuellen Zahlungsinformation versendet. Grundsätzlich sind die Beiträge ohne schriftliche Aufforderung zu Beginn ihrer jeweiligen Zahlungstermine zu überweisen.

Verwaltungskostenbeitrag

In Baden-Württemberg wird für studentenbezogene Verwaltungsdienstleistungen ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 140 Euro pro Jahr erhoben. Er ist immer zum 1. Oktober fällig.

Studierendenwerksbeitrag

Das Studierendenwerk Stuttgart unterstützt, berät und betreut auch Studierende der Dualen Hochschule in wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereichen.

Das Angebot am Campus Horb umfasst: Betreibung der Mensa, Darlehen und Versicherung, Psychologische Beratung, Sozialberatung, BAföG und die Abwicklung des Solidarbeitrags für das vgf-Studi-Ticket.

Detaillierte Informationen und die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie auf der Website des Studierendenwerks Stuttgart.

Für Dienstleistungen des Studierendenwerks Stuttgart und für die Grundfinanzierung des vgf-Studi-Tickets (Semesterkarte für den öffentlichen Nahverkehr der Verkehrsgemeinschaft Freudenstadt) ist für das Sommersemester 2019 ein Beitrag von 68,50 Euro, ab dem Wintersemester 2019/2020 ein Beitrag von 80,50 Euro und ab dem Wintersemester 2020/2021 ein Beitrag von 87,50 Euro pro Semester fällig.

Zahlungstermine sind stets

  • 1. Oktober für Wintersemester
  • 1. März für Sommersemester

Hinweis zur Ermäßigung des Studierendenwerksbeitrags

Schwerbehinderten Studierenden, die aufgrund ihrer Schwerbehinderteneigenschaft zur kostenlosen Nutzung des Personennahverkehrs berechtigt sind, wird auf Antrag und nach Vorlage des Schwerbehindertenausweises der Beitragsanteil zur Finanzierung des VVS StudiTickets erstattet. Näheres ist der aktuellen Beitragsordnung § 5 des Studierendenwerkes Stuttgart zu entnehmen.

Hinweis zur Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags

Der Studierendenwerksbeitrag kann bei Exmatrikulation auf Antrag unter besonderen Bedingungen und Fristen für das betreffende Studienhalbjahr rückerstattet werden. Näheres ist der aktuellen Beitragsordnung § 6 des Studierendenwerkes Stuttgart zu entnehmen.

Studierendenschaftsbeitrag

Die Verfasste Studierendenschaft (im Folgenden Studierendenschaft) der DHBW nimmt als eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und Gliedkörperschaft der DHBW unbeschadet der Zuständigkeiten der DHBW und des standortgebundenen Studierendenwerks Aufgaben nach § 65 Abs. 2 LHG wahr. Um ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können, erhebt die Studierendenschaft gemäß § 65a Abs. 5 Satz 2 LHG unter Berücksichtigung sozialer Belange von ihren Mitgliedern Beiträge nach Maßgabe ihrer Beitragssatzung.

Der zu zahlende Studierendenschaftsbeitrag beträgt 16 € und ist zum 01. Oktober jeden Jahres fällig.

Studiengebühren für Zweitstudium und Studierende international

Baden-Württemberg führt zum Wintersemester 2017/2018 Gebühren für Internationale Studierende und ein Zweitstudium ein. Weitere Informationen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Mahngebühren: Im Falle einer schriftlichen Mahnung erheben wir eine Mahngebühr in Höhe von 15 Euro.

Zahlungsverzug: Gemäß § 62 Abs. 2  Nr. 4 Landeshochschulgesetz (LHG) werden Sie exmatrikuliert, wenn Sie der Zahlung nicht fristgerecht nachkommen.

Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenwerksbeitrag und Studierendenschaftsbeitrag können in einem Betrag überwiesen werden.

Zahlungsmodalität

Bitte überweisen Sie die Gebühren auf folgendes Konto:  

Empfänger: LOK BW / DHBW S Campus Horb
Bank: LBBW / BW-Bank Stuttgart
IBAN: DE02 6005 0101 7495 5301 02
BIC/SWIFT: SOLADEST600
Verwendungszweck: 8972255012344 HOR Matrikelnummer Name Vorname des Studierenden
(Beispiel: 8972255012344 HOR 8174531 Müller Marion)

Hinweis: Der Verwendungszweck ist unbedingt komplett anzugeben, da die Zahlung sonst nicht verbucht werden kann!

Beachten Sie bitte, dass bei Zahlungen aus dem Ausland Gebühren anfallen können und berücksichtigen Sie dies entsprechend bei Ihrer Überweisung.

Kontakt

Irene Straub / Tel.: 07451/521-122 / E-Mail: i.straub@hb.dhbw-stuttgart.de

Sengül Turan / Tel.: 07451/521-120 / E-Mail: s.turan@hb.dhbw-stuttgart.de