Voraussetzung für eine Zulassung ist, dass die Bewerber ihre Eignung für das duale Studium in einem zweistufigen Testverfahren nachweisen.

Eignungstest

Der Eignungstest besteht aus zwei Teilen:

1. Einem allgemeinen Studierfähigkeitstest, den die Hochschule durchführt. Er wird als computergestützte Prüfung durchgeführt und testet kognitive Fähigkeiten und Persönlichkeitsmerkmale.
2. Einem studiengangs- und berufsfeldspezifischen Test, der von den Ausbildungsstätten durchgeführt wird. Die Feststellung der Eignung erfolgt durch die Prüfung der Bewerbungsunterlagen im Rahmen des üblichen Bewerbungsverfahrens und ggf. weiterer Auswahlverfahren.

Die nächsten Prüfungstermine für den allgemeinen Studierfähigkeitstest sind:

  • Montag, 22. Februar 2010 (Eingang Anmeldung bis 22. Januar 2010)
  • Montag, 31. Mai 2010 (Eingang Anmeldung bis 30. April 2010)
  • Montag, 8. November 2010 (Eingang Anmeldung bis 8. Oktober 2010)

Anmeldeverfahren

Die Bewerber stellen den Antrag auf Zulassung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest beim jeweiligen DHBW-Standort. Der Antrag muss folgende Unterlagen enthalten:

1. Anmeldeformular mit Erklärung zu früheren Testteilnahmen
2. amtlich beglaubigte Kopien des Zeugnisses über den Erwerb der FH-Reife oder Schulbescheinigung
3. Tabellarischer Lebenslauf

Das Anmeldeformular sowie weitere Informationen und die Prüfungsordnung zum Eignungstest finden Interessenten auf unserer Homepage unter Zugang mit Fachhochschulreife. Für den Test wird eine Gebühr in Höhe von 80 Euro erhoben. Die Zahlungsaufforderung erhalten die Bewerber mit der Einladung zum Test. Die Teilnahme am allgemeinen Studierfähigkeitstest ist von der rechtzeitigen Bezahlung der Gebühren abhängig.