Zum 1. Januar 2012 ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2011 in Kraft getreten (vgl. Artikel 23 des Gesetzes).

Durch die Gesetzesänderung wird die Versicherungspflicht von Teilnehmern an dualen Studiengängen einheitlich für alle dualen Studiengänge und für die gesamte Dauer des Studiengangs geregelt. Unter anderem werden nach diesem Gesetz die Teilnehmer an dualen Studiengängen den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt und als solche einheitlich für die gesamte Dauer des entsprechenden Studiengangs der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung unterstellt.

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 71 vom 29.12.2011, Seite 3057 ff veröffentlicht und kann unter www.bgbl.de (kostenloser Bürgerzugang) abgerufen werden.

Für Studienbewerber gilt aufgrund der gesetzlichen Änderung, dass die Vorlage einer Versicherungsbescheinigung nach § 2 der Verordnung über Inhalt, Form und Frist der Meldungen sowie das Meldeverfahren für die Krankenversicherung der Studenten (Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung – SKV-MV) zur Immatrikulation an der DHBW nicht mehr erforderlich ist.