Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium sowie dualer Aus- und Weiterbildung. Der Senat ist insbesondere zuständig für die Stellungnahme zu Struktur- und Entwicklungsplänen, Stellungnahme zu Entwürfen des Haushaltsvoranschlags oder zum Wirtschaftsplan, Stellungnahme zum Abschluss von Hochschulverträgen und Zielvereinbarungen sowie zur Beschlussfassung auf Grund der Vorschläge der Fakultäten (auf der Grundlage der Empfehlungen der Fachkommissionen) über die Satzungen für Hochschulprüfungen oder Prüfungsverordnungen.

An der Dualen Hochschule beschließt der Senat ferner die Regelungen über die Studieninhalte und die Ausbildungsrichtlinien sowie über Eignungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren von Ausbildungsstätten. Um hier nur einige Aufgaben zu nennen.

 

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