Wissenschaftliches Publizieren / Open Access

Mit Open Access wird der kostenlose und uneingeschränkte Zugang zu wissenschaftlichen Dokumenten bezeichnet. Ziel ist es, wissenschaftliche Publikationen im Internet für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft frei zugänglich zu machen, indem sie entgeltfrei und möglichst ohne technische und rechtliche Hürden bereitgestellt werden.

Führende Wissenschaftsorganisation – national und international – bekennen sich mittlerweile zum uneingeschränkten und offenen Zugang zu allen öffentlich geförderten wissenschaftlichen Forschungsergebnissen, wie die Berliner Erklärung zeigt. Open Access ist somit dabei sich zum Leitbild wissenschaftlichen Publizierens zu entwickeln.

Möglichkeiten zur Open-Access-Veröffentlichung bieten Verlage mit einem Geschäftsmodell für Open Access, bei dem Autorinnen und Autoren Publikationsgebühren zahlen.

Autoren, die einen Artikel in einer Open-Access-Zeitschrift veröffentlichen möchten, können die Übernahme der Publikationskosten beantragen.

MWK-geförderter Publikationsfonds

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst fördert Open-Access-Publikationen und stellt den nichtuniversitären Hochschulen (DHBW, HAW, PH und MH) hierfür insgesamt 50.000 Euro bis Ende 2018 zur Verfügung.

Autorinnen und Autoren, die an einer Open-Access-Publikation interessiert sind, können einen entsprechenden Antrag stellen. Eingereicht wird dieser über die Bibliothek am Standort.

Die Fördervoraussetzungen orientierten sich an den Richtlinien der DFG – es müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein:

  • Gefördert wird der „Goldene Weg“, das heißt Artikel, die gefördert werden sollen, erscheinen in originären Open-Access-Zeitschriften. Es wird vorausgesetzt, dass die Zeitschriften fachspezifische, strenge Qualitätssicherungsverfahren (peer-review) anwenden. Das Directory of Open Access Journals (https://doaj.org) bietet eine Übersicht solcher Zeitschriften.
  • Die verantwortliche Autorin/der verantwortliche Autor (submitting author / corresponding author) ist Angehörige/r der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich.
  • Die Höhe der Veröffentlichungsgebühr beträgt max. 2.000 EUR bzw. 1.900 USD (jeweils inkl. MwSt.). Davon werden 50% aus den Fördermitteln, 50% von der Hochschule selbst getragen. An der DHBW stehen Mittel für max. 20 Publikationen zur Verfügung. Sind die Mittel des MWK bzw. der DHBW ausgeschöpft, kann die Förderung nicht mehr geleistet werden.
  • Eine gleichzeitige Förderung aus anderen Mitteln – z. B. innerhalb eines Projektes – ist ausgeschlossen.
  • Die Veröffentlichung muss einen Hinweis auf die Förderung enthalten (z. B. "Gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg").
  • Als Rechnungsadresse muss die Geschäftsstelle des Konsortiums angegeben werden.
  • Die Open-Access-Freischaltung von Artikeln in prinzipiell subskriptionspflichtigen Zeitschriften nach dem „hybriden“ Modell ("Open Choice") ist nicht förderfähig.

Ansprechpersonen: Martina Berenz (Supportcenter Forschung), Elke Nehm

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