Am 22.1.18 fand in Stuttgart der Fachtag für Familienhebammen des Hebammenverbandes Baden-Württemberg statt. Im ersten Vortrag stellte Frau Dr. Hirschmüller das im Auftrag des Landeshebammenverbandes NRW erstellte neue Rechtsgutachten zur rechtlichen Bewertung der Tätigkeit als Familienhebamme der Kanzlei Hirschmüller vor. Anhand dessen bearbeitete sie die wichtigen Themenfelder von der Berufsaufsicht und Schweigepflicht über die Vergütung bis hin zur interdisziplinären Zusammenarbeit.
Anschließend folgte ein reger Austausch der Familienhebammen aus den verschiedenen Kreisen zu deren Arbeitsbedingungen. Frau Krawczyk vom Kommunalverband für Jugend und Soziales berichtete Aktuelles aus der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen und stellte die Entwicklungen und Veränderungen, die sich durch die Umstellung der Frühen Hilfen von der Bundesintitiative auf die Bundesstiftung ergeben, dar und verwies auf das neue Leistungsprofil „Gesundheitsorientierte Familienbegleitung (GFB)“. Jutta Eichenauer, die Landesvorsitzende des Hebammenverbandes Baden-Württemberg, führte durch den Tag und wurde von Sonja Wangler von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart unterstützt, die auch noch einmal auf den dort angebotenen Kontaktstudiengang „Gesundheitsförderung und Prävention für junge Familien“ hinwies, der die Weiterbildung zur Familienhebamme / Familiengesundheits- und kinderkrankenpflege an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart für Hebammen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und –pfleger interdisziplinär ermöglicht.
Wir freuen uns sehr über die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Berufsverbände im Land Baden-Württemberg bei dem Angebot des Kontaktstudienganges.