Diversity und Gesundheit

Chancengleichheit & Vielfalt

Hände

Die Vielfalt der Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten an der DHBW Stuttgart ist ein Vorteil und Garant für eine attraktive Lehre und ein gutes Arbeitsumfeld. Diese Vielfalt (Diversity) muss gepflegt und beachtet werden, wenn es um die Verteilung von Chancen an der Hochschule geht.

Die DHBW Stuttgart ist bestrebt, alle ihre Mitglieder und Angehörigen diversitätssensibel zu unterstützen und zu beraten.

Die Allgemeine Studienberatung für Studierende und das Gleichstellungsbüro für Beschäftigte sind gedacht als erste Anlaufstelle für alle Fragen, Probleme oder Krisen. Dort wird im Rahmen eines professionell geführten Gesprächs das Anliegen mit den ratsuchenden Menschen geklärt. Die Beraterinnen und Berater unterstützen die Suche nach den geeigneten Lösungsmöglichkeiten gemäß den vielfältigen Lebenslagen und Möglichkeiten der betroffenen Personen. Sie unterliegen der Schweigepflicht.

Jede Hochschule hat den Auftrag, für Chancengleichheit von Frauen und Männern Sorge zu tragen. Für die Studierenden und die Professorenschaft ist dafür die Gleichstellungsbeauftragte verantwortlich, für die Beschäftigte nimmt diese Aufgabe die Beauftragte für Chancengleichheit wahr. Seit 2012 unterstützt ein eigens dafür eingerichtetes Gleichstellungsbüro diese in allen Belangen.

Die Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart hat am 24. Mai 2012 das Zertifikat „Familiengerechte Hochschule“ der berufundfamilie gGmbH erhalten. Die Auszeichnung wird als Qualitätssiegel an Hochschulen vergeben, die eine nachhaltige, familienbewusste Personalpolitik betreiben wollen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein Bundesgesetz, das „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll“ (§1). Da dieses Gesetz sehr eng auf den Bereich der Beschäftigten begrenzt ist, sieht das Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg für alle anderen Personen Ansprechpartner im besonderen Fall sexueller Belästigung und Ansprechpartner für Antidiskriminierung vor. Für Menschen, die auf Grund ihrer körperlichen Besonderheiten behindert werden, gibt es die Schwerbehindertenvertretung für die Beschäftigten und eine Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten.

 

Gesundheitsfördernde Hochschule

Motivierte, leistungsfähige und gesunde Studierende und Beschäftigte sind die wichtigste Ressource unserer Hochschule und die DHBW Stuttgart trägt als Lebens- und Arbeitswelt eine große Verantwortung für ihre Studierenden und Mitarbeiter.

Gesundheitsförderung findet als dynamische Querschnittsaufgabe statt und wird von vielen engagierten Akteuren der DHBW Stuttgart getragen.

Um gesund und erfolgreich durch Studium und Arbeitsalltag zu kommen, bietet die DHBW Stuttgart spezielle Angebote und Maßnahmen für ihre Studierenden und Beschäftigte.

Gesundheitsförderung ist vielfältig:

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Gesundheitsfördernde Hochschule wird von verschiedenen Akteuren getragen und gestaltet: dem Arbeitskreis, dem Lenkungskreis, dem Kernteam sowie dem Kooperationspartner TK