Zentraler Bestandteil dieses Gesetzentwurfs ist die Umwandlung der Berufsakademie in die Duale Hochschule Baden-Württemberg. Weitere hochschulrechtliche Veränderungen betreffen z.B. Themenbereiche wie Qualitätsmanagement und Hochschulzugang.

Wissenschaftsminister Frankenberg betonte in der Pressemitteilung des Ministeriums, dass mit dem Hochschulstatus das Land der 30-jährigen Erfolgsgeschichte der Berufsakademieausbildung in Baden-Württemberg Rechnung trage. „Durch die Verleihung des Hochschulstatus erhält die duale Ausbildung nach dem baden-württembergischen Modell eine noch höhere überregionale und internationale Anerkennung“, so Frankenberg.

Die Regelungen zur Dualen Hochschule sollen am 1. Januar, die übrigen Regelungen am 1. März 2009 in Kraft treten.

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