„Der Praxistransfer und die Erfahrungsberichte stießen auf großes Interesse“, sagte Prof. Dr. Reinhard Heyd, Wirtschaftsprofessor an der Hochschule Nürtingen-Geislingen nach der Veranstaltung. „Und die Referenten konnten konkrete Handlungsempfehlungen bieten“, erklärt Prof. Dr. Klaus Hahn, Studiengangsleiter für Steuern und Prüfungswesen an der DHBW Stuttgart. Die beiden Wissenschaftler hatten gemeinsam zu dem Kongress eingeladen.

Das deutsche Bilanzrecht wird durch das am 29. Mai in Kraft getretene BilMoG grundlegend reformiert und an die Internationalen Rechnungslegungsstandards, die so genannten International Financial Reporting Standards (IFRS), angenähert. Die bisherige so genannte Einheitsbilanz, das heißt die Identität von Steuer- und Handelsbilanz, gehört der Vergangenheit an. Die Unternehmen müssen zukünftig zwei Bilanzen erstellen. Zum einen nach den unveränderten Regelungen die Steuerbilanz, zum anderen die Handelsbilanz nach den neuen Regelungen des BilMoG. Dieser Zweiklang der Rechnungslegungsvorschriften bedeutet für die Unternehmen auf der einen Seite eine zusätzliche Kostenbelastung. Auf der anderen Seite wird – durch die Abkopplung von Steuerbilanz – der Informationsgehalt der Handelsbilanz für die Anteilseigner und Gläubiger deutlich erhöht.

Allerdings werde die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse zumindest in den nächsten Jahren stark beeinträchtigt sein, hob Prof. Dr. Hahn in seiner Einführung hervor. Unternehmen könnten wählen, auf welche Weise sie ihren Betrieb auf die meist ab 2010 geltenden Bilanzierungsregelungen umstellten. Die Übergangswahlrechte würden höchst unterschiedlich ausgeübt. Der Finanzvorstand der Schuler AG in Göppingen, Dr. Wolfgang Baur, stellte in seinem Erfahrungsbericht heraus: Bei kapitalmarktorientierten Unternehmen wie der Schuler AG führt das BilMoG zu einem Dreiklang in der Rechnungslegung. Das Unternehmen mit rund 5.5000 Mitarbeitern müsse in Zukunft drei Bilanzen erstellen: eine Steuerbilanz nach deutschen Steuerrecht, eine Einzelbilanz nach dem neuen BilMoG und eine Konzernbilanz nach IFRS.

Der Rechnungslegungsexperte Douglas Nelson, ehemals Direktor der KPMG, verdeutlichte, welche Rückstellungen zukünftig nicht mehr zulässig sind und warum die neuen, komplexen Regelungen gerade für Mittelständler eine zusätzliche Kostenbelastung darstellen. Der Leiter des Konzernrechnungswesens und -controlling Frank Reuther von der Weinheimer Freudenberg & Co. KG zeigte schließlich auf, dass mit der Einführung des BilMoG der ideale Zeitpunkt in den Unternehmen gekommen sei, um den Wegfall der Einheitsbilanz durch die Vorteile der Harmonisierung der externen und internen Rechnungslegungsvorschriften auszugleichen. Die Zahlen der externen Rechnungslegung seien nunmehr auch für die interne Steuerung von Bedeutung.

Information
IFRS-PRAXISREIHE

Das Studienzentrum Steuern, Rechnungs- und Prüfungswesen der DHBW Stuttgart veranstaltet einmal jährlich mit der Hochschule Nürtingen-Geislingen eine Vortragsveranstaltung zur Internationalen Rechnungslegung nach IFRS. Die Reihe richtet sich an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Mitarbeiter in Bilanzabteilungen von Unternehmen, die mit der Hochschule als duale Partner zusammenarbeiten. Die Praxisreihe informiert über aktuelle Entwicklungen und vermittelt Praxistipps für die Umsetzung.

Ansprechpartner:

Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart
Prof. Dr. Klaus Hahn
Studiengangsleiter BWL-Steuern und Prüfungswesen
Tel.: 0711/1849-790
Fax: 0711/1849-644
hahn@dhbw-stuttgart.de