Das Gesetz zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft trat am 14. Juli 2012 in Kraft. Demokratisch gewählte Vertretungen können sich nun auf gesetzlicher Grundlage für die Belange der Studierenden an den Hochschulen einsetzen. Die immatrikulierten Studierenden einer Hochschule bilden die Verfasste Studierendenschaft. Die Organe und Vertreter der Verfassten Studierendenschaft sind so etwas wie „Die Stimme der Studierenden“ einer Hochschule.

Die Abstimmung am Standort Stuttgart und am Campus Horb wurde durch die Organisation und Mitwirkung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule sowie der Mitglieder der Studierendenvertretung erfolgreich durchgeführt und abgeschlossen. Die DHBW Stuttgart bedankt sich bei allen Mitwirkenden für das erbrachte Engagement und bei den Studierenden, die an der Abstimmung teilnahmen.