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Sie möchten einen Studienaufenthalt an einer ausländischen Hochschule verbringen? Sie denken daran, ein Praktikum im Ausland zu absolvieren? Sie wollen eine andere Kultur kennen lernen und gleichzeitig eine Fremdsprache lernen? - Die Europäische Union bietet eine Reihe von Förderprogrammen zur Intensivierung der Mobilität von Studierenden, Graduierten und Wissenschaftlern.

ERASMUS+ - Studienaufenthalt

ERASMUS+-Code  D  STUTTGA10

Im Rahmen von ERASMUS+ wird unter anderem der Studierendenaustausch gefördert. Voraussetzung ist, dass die beteiligten Hochschulen ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet haben. Das Programm bietet die Möglichkeit zu einem 3- bis 12-monatigen Auslandsstudienaufenthalt an einer europäischen Hochschule. ERASMUS+-Stipendiaten müssen keine Studiengebühren im Ausland bezahlen und erhalten einen Mobilitätszuschuss, der den mit einem Auslandsstudium verbundenen Mehrbedarf (teilweise) abdecken soll. Die im Ausland erbrachten Studienleistungen werden zu Hause voll anerkannt. Die Unterlagen für den Mobilitätszuschuss erhalten Sie im Auslandsamt der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart, nachdem die ERASMUS+-Studienplätze zugeordnet wurden.

ERASMUS+- Praktikum im Ausland

Im Rahmen von ERASMUS+ werden auch Praxisaufenthalte gefördert. Zuschüsse hierzu können für einen Zeitraum von mindestens 2 Fördermonaten (60 Tage) aber maximal 3 Fördermonaten (90 Tage) vergeben werden.

Das Auslandsamt der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart kann jedes Jahr eine gewisse Anzahl an Stipendien gewähren.

Förderanträge werden elektronisch als pdf-Datei mit den hier genannten Unterlagen an das Auslandsamt international@dhbw-stuttgart.de gestellt.

  • Notenbescheinigung
  • Sprachnachweis

Förderungen

Hinweis Sonderförderung

Erasmus+ soll die Chancengleichheit und die Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen (dies gilt in Deutschland im Programm Erasmus+ für während des Auslandsstudiums im Ausland Alleinerziehende) und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.

Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale

Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben durch die drei Ländergruppen.   Sonderförderung - Auslandsmobilität mit Behinderung  

Sonderförderung - Auslandsmobilität mit Behinderung  

Behinderte können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthaltes erhalten.   Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org  

Berichtspflicht  

Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. Aufenthaltsdauer) einzureichen.

Verpflichtende Sprachtests

Die Europäische Kommission stellt einen Online-Sprachtest für die fünf großen Sprachen (DE, EN, ES, FR, IT, NL) zur Verfügung. Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor dem Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer beim Spracherwerb erfassen zu können. Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.

Zwischen Partnerhochschulen/-einrichtungen in Inter-Institutional Agreement (IIA) und Learning Agreement (LA) getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachniveaus sind somit nicht mit dem Online-Test zu verwechseln. Diese Sprachkompetenzen müssen bei der Auswahl der Teilnehmer durch andere Nachweise abgesichert werden.

Haftungsklausel

„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-8877, Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@DAAD.de
www.eu.DAAD.de

Weitere Informationen beim Auslandsamt, dem DAAD und auf den folgenden Seiten: