Soziale Dienste in der Justiz

Die Studienrichtung "Soziale Dienste in der Justiz" bereitet auf den Beruf einer Sozialarbeiterin bzw. eines Sozialarbeiters in Vollzugsanstalten, bei der Bewährungshilfe oder im Rahmen der freien Straffälligenhilfe vor.

Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in justiznahen sozialen Diensten bieten straffällig gewordenen Menschen sowie ihren Angehörigen professionelle Hilfen und leisten Opferschutz:

  • Sie beraten und unterstützen Betroffene in schwierigsten Lebenslagen.
  • Sie gestalten Netzwerke mit diversen sozialen Dienstleistern, um ihre Klientel bei Bedarf zu vermitteln.
  • Sie begleiten Freiwilligenarbeit und initiieren Projekte im Rahmen von Präventionsarbeit und Opferschutz.

Sie sind aber ebenso zu Berichterstattung und gutachterlichen Stellungnahmen an Gerichte und in Vollzugsanstalten verpflichtet. Stets arbeiten sie im Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle. Die dafür erforderlichen hohen professionellen Standards, das notwendige Wissen, Können und berufsethische Haltungen sollen in der Studienrichtung erworben werden.  

Die Studierenden absolvieren zunächst ein generalistisches Studium der Sozialen Arbeit.

Darauf aufbauend vermittelt die Studienrichtung "Soziale Dienste in der Justiz" spezifisches Wissen, Können und Haltungen.
Es geht darum,

  • die juristischen, organisatorischen, ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen der Sozialen Dienste in der Justiz sowie ihre Vernetzung mit ergänzenden Dienstleistern (Arbeitsvermittlung, Drogenberatung/-therapie, Schuldnerberatung usw.) zu kennen,
  • kriminologisches Wissen für ein besseres Verständnis der Klientel (auch mit Blick auf gutachterliche Stellungnahmen und Risikomanagement) zu erwerben und
  • methodische Kompetenzen in Einzelberatung/-hilfe (z.B. Case-Management), Mediation, Freiwilligenarbeit, Sozialem Training, Anti-Gewalttraining oder Ähnlichem zu vertiefen.

Die Fähigkeit zu eigenständiger fachlicher Reflexion, lebenslangem Lernen und ethischer Haltung werden besonders gefördert.

Ausführliche Studieninhalte für den Lernort Praxis finden Sie unter "Downloads".

Der Studienverlauf stellt kursübergreifend die zeitliche Aufteilung in Theorie- und Praxisphasen für die einzelnen Jahrgänge dar. Außerdem enthält er wichtige Termine, die schon vor Beginn des Studiums feststehen.

Das Studierendenportal enthält ausführliche Informationen zu allen Themen, die die Organisation des Studiums betreffen, zum Beispiel Infos rund um:

  • Prüfungsleistungen
  • Vorlesungspläne
  • Studierendenausweis
  • und vieles mehr!

Die Absolventen und Absolventinnen können in allen Bereichen Sozialer Arbeit tätig werden. Die Zukunftsperspektiven sind hervorragend: Knapp 80 Prozent der Studierenden finden direkt nach ihrem Bachelor-Abschluss einen Arbeitsplatz.

Für besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen bietet die DHBW zudem ein berufsintegrierendes und berufsbegleitendes Master-Programm im Bereich Sozialer Arbeit mit Abschluss Master of Arts (M.A.) an:

Kurzportrait Soziale Dienste in der Justiz

Abschluss:Bachelor of Arts (B.A.)
Staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin bzw. Sozialpädagoge/Sozialpädagogin
Regelstudienzeit:3 Jahre (Theorie & Praxis im 3-monatigen Wechsel)
Bewerbung:
Zulassung:
Charakteristika:Studium der Sozialarbeit und Sozialpädagogik mit dem Fokus auf soziale Dienste in der Justiz
Studienschwerpunkte:Soziologie, Pädagogik, Philosophie, Psychologie,  organisatorische Rahmenbedingungen, kriminologisches Wissen und methodische Kompetenzen für die Arbeit in justiznahen Bereichen
Duale Partner:u.a. Sozialdienste in den Vollzugsanstalten des Landes Baden-Württemberg, Bewährungshilfe Baden-Württemberg (Träger ist die Neustart gGmbH), Vereine der freien Straffälligen- und Bewährungshilfe
Tätigkeitsfelder:Tätigkeiten als Sozialarbeiter in Vollzugsanstalten, bei Bewährungshilfe oder in der freien Straffälligenhilfe
Studienbeginn:1. Oktober
ECTS-Punkte:210

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