Studienvertrag und Vergütung
Studienvertrag
Die Dualen Partner wählen die für sie passenden Studieninteressierten aus und schließen mit ihnen einen Studienvertrag ab.
Der Duale Partner legt der Hochschule den abgeschlossenen Vertrag und eine beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses vor. Erst nach Eingang der Unterlagen kann die Hochschule daraufhin die Zulassung zum Studium aussprechen.
Im Studienvertrag wird insbesondere geregelt:
- die Ausbildungszeit
- der Ort für die Praxisphasen des dualen Studiums
- die Pflichten der Vertragspartner
- die Vergütungen und sonstigen Leistungen während des Studiums
- die Kündigung
- sonstige Vereinbarungen
- DHBW Studienvertrag
- Erläuterungen zum DHBW Studienvertrag
- DHBW Studienvertrag für den Studiengang Angewandte Hebammenwissenschaft - erweiterte Hebammenpraxis
- DHBW Studienvertrag für den Studiengang Angewandte Pflegewissenschaft
- Änderung im Landeshochschulgesetz minderjährige Studienbewerberinnen und Studienbewerber und minderjährige Studierende (Auszug aus dem Landeshochschulgesetz vom 30. Juli 2012)
Als angemessen gelten mindestens die tariflichen Vergütungsregelungen für Auszubildende in den jeweiligen Tarifbereichen; diese sind durchgehend – also auch während der Theoriephasen – zu zahlen.
Im Bereich Sozialwesen sind mindestens Vergütungen des Ausbildungstarifvertrags bei Bund und Ländern zugrunde zu legen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Höhe der Ausbildungsvergütung im Studienbereich Sozialwesen.