Zugangsvoraussetzungen

Wer an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg ein Bachelor-Studium absolvieren möchte, muss - je nach Schulabschluss - bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Die Bewerbung für ein duales Studium erfolgt direkt bei einem Unternehmen oder einer sozialen Einrichtung (Liste Duale Partner) und nicht an der Hochschule. Studieninteressierte können aber auch auf Unternehmen zugehen, die noch nicht mit der DHBW zusammenarbeiten. Die Studiengangsleiter der entsprechenden Studiengänge unterstützen Studieninteressierte gerne bei solchen Initiativbewerbungen und informieren die potenziellen Dualen Partner über die Vorteile der Zusammenarbeit.

Studienstart ist jeweils der 1. Oktober.

Allgemeine Hochschulreife

Mit der allgemeinen Hochschulreife können Sie sich ohne weitere Bedingungen bei einem Dualen Partner für einen Studienplatz bewerben. Wenn Sie einen Studienvertrag vorweisen, bestehen keine weiteren Voraussetzungen (kein Eignungstest, Numerus Clausus o.ä.) für ein Studium an der DHBW Stuttgart.

Folgende Unterlagen werden von der DHBW zur Immatrikulation benötigt:

Fachgebundene Hochschulreife

Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife, die einen fachlich entsprechenden Studiengang belegen möchten, können sich direkt ohne weitere Bedingungen beim Dualen Partner für einen Studienplatz bewerben.

Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife müssen, je nach gewünschtem Studiengang, vor dem Studium an der DHBW die sogenannte Deltaprüfung ablegen.

Fachhochschulreife

Bewerber mit Fachhochschulreife müssen (unabhängig von der Studienrichtung) den Allgemeinen Studierfähigkeitstest absolvieren, um ein Studium an der DHBW aufnehmen zu können.

Beruflich Qualifizierte mit beruflicher Fortbildung

Beruflich Qualifizierte mit beruflicher Fortbildung können eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Hochschulstudium erlangen, das zu einem ersten Hochschulabschluss (Bachelor) führt.

Beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung

Informationen für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung sind beim Zentrum für Hochschuldidaktik und lebenslanges Lernen (ZHL) am Center for Advanced Studies (CAS) der DHBW in Heilbronn erhältlich:

Mit ausländischen Bildungsabschlüssen

Deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, müssen sich zur Bewertung des Bildungsnachweises vorab an die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart wenden.

Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber

Für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber gelten weitere Zulassungsvoraussetzungen. Informationen dazu sind bei der zentralen Auslandskoordinationsstelle der DHBW erhältlich.

Bewerber und Bewerberinnen, die bereits an einer anderen Hochschule studiert haben

Studienbewerber und -bewerberinnen, die von einer anderen Hochschule an die DHBW wechseln, können sich Prüfungsleistungen anerkennen lassen. Die Anerkennung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen erfolgt über die Studiengangsleitung des besuchten Kurses nach Semesterbeginn.

Erlöschen des Prüfungsanspruchs aus einem Vorstudium an einer anderen Hochschule.
Da sich die Wissensvermittlung und Studienstruktur der DHBW von anderen Hochschulen deutlich unterscheidet, kann trotz des Erlöschens eines Prüfungsanspruches der gleiche Studiengang wieder an der DHBW aufgenommen werden.
Der § 60 (2) des Landeshochschulgesetzes greift in diesem Fall nicht.

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen (z.B. zur Hochschule, Studienverträge, Prüfungsordnungen oder Antrag auf Immatrikulation) finden Sie in den Downloads der DHBW Stuttgart.