Zugang für beruflich Qualifizierte mit beruflicher Fortbildung

Beruflich Qualifizierte können eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Hochschulstudium erlangen, das zu einem ersten Hochschulabschluss (Bachelor) führt.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

1. Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen beruflichen Fortbildung
2. Schriftlicher Nachweis über ein Beratungsgespräch nach § 2 Absatz 2 LHG.

Das Beratungsgespräch wird mit der Studiengangsleitung des Studiengangs durchgeführt, für den Sie sich entscheiden. Sie erhalten eine Einladung zum Beratungsgespräch, nachdem Sie den Antrag auf Überprüfung der Hochschulzugangsberechtigung eingereicht haben. 

Berufliche Fortbildungen im oben genannten Sinne sind:

a) eine bestandene Meisterprüfung oder
b) eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung** im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung. Die Gleichwertigkeit ist erfüllt, wenn die Fortbildung

  • auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbaut,
  • eine berufliche Aufstiegsprüfung ist,
  • mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst und
  • hinsichtlich des Umfangs und der Ausbildungstiefe mit einer Meisterprüfung übereinstimmt

c) eine sonstige berufliche Fortbildung (Der Meisterprüfung gleichgestellt sind Abschlüsse an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) wenn vor der Ausbildung an der VWA eine zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen wurde.)

d) der erfolgreiche Besuch einer Fachschule nach § 14 des Schulgesetzes.

** Abschlüsse, die der Meisterprüfung in der Regel gleichwertig sind:

  • Fachwirt (IHK), etwa Handelsfachwirt, Bankfachwirt, Versicherungsfachwirt
  • Betriebswirt des Handwerks
  • Geprüfter Bilanzbuchhalter
  • Fachkaufleute
  • Operative und Strategische IT-Professionals
  • Betriebswirte (IHK)
  • Staatlich geprüfter Techniker

Erklärvideo - Wie bewerbe ich mich mit beruflicher Qualifikation?