Studienfinanzierung
Während des dreijährigen Studiums an der DHBW erhalten alle Studierenden eine Vergütung durch das Partnerunternehmen (auch während der Theoriephase), die mindestens so hoch ist wie die normale Ausbildungsvergütung der beruflichen Bildung. Im Rahmen des Studiums an der DHBW fallen folgende Gebühren und Beiträge an:
BAföG, Wohngeld, Bildungs- oder Studienkredit
In einigen Fällen reicht das Ausbildungs- oder Studiengehalt jedoch nicht aus. Studierende der DHBW haben grundsätzlich sowohl Anspruch auf Kredite und Darlehen als auch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
BAföG
Studierende der DHBW können Leistungen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten. Sie können ihr Gehalt durch BAföG aufstocken, sofern dieses unterhalb des regulären BAföG-Satzes liegt. Ob Kindergeld oder andere steuerliche Vergünstigungen genutzt werden können, ist abhängig von der persönlichen Situation des Studierenden. Bei Fragen zum Thema BAföG wenden Sie sich daher bitte direkt an das Studierendenwerk Stuttgart oder stellen den Antrag online mit Hilfe des Softwareverfahrens "BAföG21". Es bietet Ihnen die Möglichkeit schneller und flexibler Anträge zu stellen und verkürzt somit die Wartezeiten.
Wohngeld
Studierende können Wohngeld beantragen, zum Beispiel, wenn sie keinen Anspruch auf BAföG haben. Ein Anspruch auf Wohngeld besteht jedoch unter folgenden Voraussetzungen:
- Es lebt eine Person im Haushalt (z. B. das Kind), die keinen BAföG-Anspruch hat.
- Der Anspruch auf Leistungen des BAföG ist abgelaufen (z. B. wenn die Förderungshöchstdauer überschritten ist / während eines Urlaubssemesters). Dies gilt auch, wenn der Partner bzw. die Partnerin noch BAföG erhält.
- Es liegt eine selbständige Haushaltsführung vor.
Die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind abhängig von
- der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- dem jährlichen Familieneinkommen und
- der Höhe der zuschussfähigen Miete.
Anträge auf Wohngeld sollten frühzeitig und schriftlich gestellt werden.
Bildungskredit der Bundesregierung
Im Gegensatz zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern, der Ehegattin bzw. des Ehegatten oder der Lebenspartnerin bzw. dem Lebenspartner.
KfW-Studienkredit
Grundsätzlich ist die DHBW als förderfähige Hochschule gelistet – unabhängig vom Studiengang kann also jede/r Studierende einen Antrag auf einen KfW-Kredit stellen.
- Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Konditionen und Anträgen (Der Kurzname im Online Antrag lautet: STUTTGART DHBW)
Stipendien
Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten während des Studiums. Begabtenförderungswerke und private Stiftungen unterstützen mit Stipendien zum Beispiel gezielt junge Menschen während des Studiums. Die Kriterien und Voraussetzungen sind jeweils verschieden, z.B. Stipendien mit Bindung an eine Hochschule oder Stipendien für Studierende mit Berufserfahrung. In Einzelfällen kann auch ein Stipendium wie beispielsweise das Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (sbb) infrage kommen.
Stipendien für Auslandsaufenthalte
Initiative ArbeiterKind
Außerdem gibt die Initiative ArbeiterKind.de Hilfestellung und Tipps zur Studienfinanzierung. Sie unterstützt die Schülerinnen und Schüler nicht-akademischer Herkunft auf ihrem Weg zum erfolgreichen Studienabschluss.