Gebühren und Beiträge

Erstsemester erhalten ein Informationsschreiben ab Mitte September mit Hinweisen zur Bezahlung des Verwaltungskosten-, Studierendenwerks- und Studierendenschaftsbeitrag.

Für nachfolgende Semester werden vor Semesterbeginn E-Mails an den DHBW-Account mit der aktuellen Zahlungsinformation versendet. Grundsätzlich sind die Beiträge ohne schriftliche Aufforderung zu Beginn ihrer jeweiligen Zahlungstermine zu überweisen.

Verwaltungskostenbeitrag

In Baden-Württemberg wird für studentenbezogene Verwaltungsdienstleistungen ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 140 Euro zu Beginn eines jeden Studienjahres (1.10.) fällig.

Studierendenwerksbeitrag

Für Dienstleistungen des Studierendenwerks Stuttgart und für die Grundfinanzierung des VVS-StudiTickets (u.a. Semesterkarte für den öffentlichen Nahverkehr in Stuttgart) ist ab dem Wintersemester 2018/2019 pro Semester ein Beitrag von 101,40 Euro fällig. 

Zahlungstermine sind stets

  • 1. Oktober für Wintersemester
  • 1. März für Sommersemester

Hinweis zur Ermäßigung des Studierendenwerksbeitrags

Schwerbehinderten Studierenden, die aufgrund ihrer Schwerbehinderteneigenschaft zur kostenlosen Nutzung des Personennahverkehrs berechtigt sind, wird auf Antrag und nach Vorlage des Schwerbehindertenausweises der Beitragsanteil zur Finanzierung des VVS StudiTickets erstattet. Näheres ist der aktuellen Beitragsordnung § 5 des Studierendenwerkes Stuttgart zu entnehmen.

Hinweis zur Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags

Der Studierendenwerksbeitrag kann bei Exmatrikulation auf Antrag unter besonderen Bedingungen und Fristen für das betreffende Studienhalbjahr rückerstattet werden. Näheres ist der aktuellen Beitragsordnung § 6 des Studierendenwerkes Stuttgart zu entnehmen.

Studierendenschaftsbeitrag

Die Verfasste Studierendenschaft (im Folgenden Studierendenschaft) der DHBW nimmt als eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und Gliedkörperschaft der DHBW unbeschadet der Zuständigkeiten der DHBW und des standortgebundenen Studierendenwerks Aufgaben nach § 65 Abs. 2 LHG wahr. Um ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können, erhebt die Studierendenschaft gemäß § 65a Abs. 5 Satz 2 LHG unter Berücksichtigung sozialer Belange von ihren Mitgliedern Beiträge nach Maßgabe ihrer Beitragssatzung.

Der zu zahlende Studierendenschaftsbeitrag beträgt 16 € für das Studienjahr 2018/2019 und wird zum 01.10.2018 fällig.

Studiengebühren für Zweitstudium und Studierende international

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Mahngebühren: Im Falle einer schriftlichen Mahnung erheben wir eine Mahngebühr in Höhe von 15 Euro.

Zahlungsverzug: Gemäß § 62 Abs. 2  Nr. 4 Landeshochschulgesetz (LHG) werden Sie exmatrikuliert, wenn Sie der Zahlung nicht fristgerecht nachkommen.

Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenwerksbeitrag und Studierendenschaftsbeitrag können in einem Betrag überwiesen werden.

Zahlungsmodalität

Bankverbindung

Nachfolgende Information gilt nur für in Stuttgart immatrikulierte Studierende. (Horber Studenten finden Ihren Verwendungszweck auf der Website des Campus Horb)

Bitte achten Sie darauf, dass alle Angaben richtig und vollständig sind und geben Sie vor allem den Verwendungszweck an. Dies erleichtert die Zuordnung der Zahlungen zu den einzelnen Studierenden.

Empfänger: LOK/ DHBW Stuttgart

Bank: LBBW / BW-Bank Stuttgart

IBAN: DE02600501017495530102

BIC/SWIFT: SOLADEST600

Verwendungszweck: 8986393051000 STG - Matrikelnummer - Name

Hinweis: Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenwerksbeitrag und Studierendenschaftsbeitrag können in einem Betrag überwiesen werden.

Gebührenordnung / Gebührensatzungen

Rückerstattung von Beiträgen

Bei Exmatrikulation oder Nichtantritt des Studiums ist eine Rückerstattung der für das Studienjahr vorab entrichteten Beiträge möglich.

Kontakt

Carlotta Della Malva / Tel.: 0711/1849-795 / E-Mail: gebuehren@dhbw-stuttgart.de

Vorrübergehende Telefonzeiten: Mo-Do von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr