Bescheinigungen & Beglaubigungen

Für Bescheinigungen bzw. Beglaubigungen fallen Gebühren an. Bitte überweisen Sie die Gesamtgebühr vorab und fügen Sie Ihrem Antrag eine Kopie des Kontoauszugs oder des Überweisungsbelegs bei. Die Dokumente werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang erstellt und können Ihnen zugeschickt oder von Ihnen abgeholt werden.

Bescheinigungen

Auf Antrag stellen wir Bescheinigungen für zurückliegende oder aktuelle Semester zu folgenden Themen aus:

  • BAföG (Antrag, Rückerstattung)
  • Exmatrikulation (die erste Bescheinigung für noch immatrikulierte Studierende ist kostenfrei) 
  • Gleichwertigkeit Diplom-Bachelor (Äquivalenzbescheinigung) 
  • Rentenversicherung 
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Studienbescheinigung
  • Studienverlauf
  • Transcript of Records 

Die Anträge richten Sie bitte an das Prüfungsamt der Fakultät Technik.

Für individuelle Bescheinigungen nutzen Sie bitte auf dem Antrag das Feld „Inhalt Sonstige Bescheinigung“ oder fügen Sie ein Ergänzungsblatt bei.

Kosten: Für die Erstellung der Bescheinigung wird entsprechend der Gebührensatzung eine Gebühr von 10 Euro (Standard) bzw. 50 Euro (Sonstige) fällig.

Beglaubigung von Abschlussdokumenten

Auf Antrag werden Beglaubigungen von Abschlussdokumenten der BA bzw. DHBW Stuttgart (Diplom-Zeugnis und -Urkunde, Bachelor-Zeugnis und -Urkunde, Diploma Supplement, Transcript of Records/Notenbescheinigung) erstellt.

Einzureichen sind:

  • der ausgefüllte Beglaubigungsantrag
  • das jeweilige Original (mit Unterschrift des Unterschriftsbefugten der BA bzw. DHBW Stuttgart und Präge-/ Farbdrucksiegel). Bei dem Transcript of Records ist das Original ohne Unterschrift ausreichend.
  • die gewünschte Anzahl an einwandfreien und vollständigen Fotokopien des Originals

Kosten: Für die Beglaubigung wird entsprechend der Gebührensatzung eine Gebühr in Höhe von 2 Euro je Seite fällig.

Hinweis: Nicht beglaubigt werden können Personenstandsurkunden wie Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Reisepässe und Personalausweise, ausländische Zeugnisse und Urkunden sowie Schulzeugnisse.

Zweitausfertigung von Abschlussdokumenten

Auf Antrag können Zweitausfertigungen von verloren gegangenen Abschlussdokumenten der BA bzw. DHBW Stuttgart (Diplom-Zeugnis und -Urkunde, Bachelor-Zeugnis und -Urkunde, Diploma Supplement, Transcript of Records/Notenbescheinigung) erstellt werden.

Kosten: Für die Zweitausfertigung wird je Dokument entsprechend der Gebührensatzung eine Gebühr in Höhe von 30 Euro fällig. Die Information zu den Überweisungsformalitäten erhalten Sie nach Eingang und Prüfung Ihres Antrags.